AUFNAHMEKRITERIEN FÜR BILDENDE KÜNSTLERINNEN
Vom Bewerber / von der Bewerberin wird erwartet, dass er / sie eine ausgewiesene oder profilierte, eigenständige Persönlichkeit mit
künstlerischem Werk und Ausstellungstätigkeit ist. Diese Eigenschaften werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Abschluss einer künstlerischen Ausbildung und/oder
- Erwerb von Auszeichnungen, Preisen, Stipendien, Werkbeiträgen und/oder
- Nachweis von Ankäufen durch öffentliche Institutionen und/oder
- Realisierung von Ausstellungen und/oder Projekten und/ oder Nachweis dieser in
Publikationen oder Dokumentationen.